Das Problem des geeigneten Nachmieters

Immer wieder lehnen Vermieter Nachmieter mit fadenscheinigen Begründungen ab. Das ist ein Problem für viele Menschen, die ausserterminlich ein Mietverhältnis beenden möchten weil sie zum Beispiel eine neue Wohnung gefunden haben. Die Ablehnung eines Nachmieters ist dabei an enge Bedingungen geknüpft.

Grundsätzlich müssen Vermieter jeden Mieter akzeptieren, der willens und fähig ist den Mietzins zu entrichten und der die Wohnung nicht übermässig abnutzt. Eine Drei-Zimmer-Wohnung darf dabei beispielsweise von nicht mehr als drei Personen bewohnt werden. Dies gilt auch dann wenn der Vormieter alleine gewohnt hat. Eine Ablehnung aufgrund von Abstammung, Religion oder sexueller Orientierung ist grundsätzlich untersagt. Auch nicht statthaft ist die Ablehnung aufgrund einer einzigen Betreibung. Erst wenn mehrere Betreibungen den Schluss nahe legen, dass der Nachmieter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen.

Bei Problemen empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und wenn dieses nicht fruchtet, sich an die Schlichtungsbehörde zu wenden.

 

 

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